ROUNDUP: Türkisches Gericht ordnet Freilassung von Deutsche-Welle-Reporter an
ANKARA (dpa-AFX) - Drei Monate nach seiner Verhaftung hat ein Gericht in Ankara die Freilassung des Deutsche-Welle-Reporters Alican Uludag aus der Untersuchungshaft angeordnet. Das bestätigte sein Anwalt Abbas Yalcin der Deutschen Presse-Agentur. Es sei damit zu rechnen, dass er am Abend aus dem Istanbuler Gefängnis Silivri entlassen werde. Der Prozess soll nach Angaben seines Anwalts am 18. September fortgesetzt werden.
Angeklagt wurde der Journalist wegen Präsidentenbeleidigung, Verbreitung irreführender Informationen und der Herabwürdigung der Türkei in wiederholten Fällen. Hintergrund sind unter anderem Äußerungen des Journalisten auf der Plattform X.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Uludag selbst wies alle Vorwürfe von sich. Zum Prozessauftakt sagte er, er sei inhaftiert worden, um den Preis für seine journalistische Tätigkeit zu zahlen. "Mein Gewissen ist rein", zitierte ihn die Nachrichtenseite "T24". Er habe seinen Beruf nicht zu seinem eigenen Vorteil, sondern zum Wohle der Öffentlichkeit ausgeübt. Seine Verhaftung bezeichnete er als "Gefahr für den Journalismus".
Uludag wurde per Video aus dem Istanbuler Gefängnis Silivri zugeschaltet, in das er nach seiner Verhaftung überstellt worden war. Dieses Vorgehen kritisierte der Ko-Vorsitzende der türkischen Anwaltsvereinigung (MLSA), Veysel Ok, da es die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletze.
Uludag: "Nie die Justizorgane herabgewürdigt"
Bereits in seiner Vernehmung hatte sich Uludag laut Anklageschrift zu seinen Posts auf der Plattform X bekannt, die als Beweismaterial angeführt wurden. Jedoch habe er nie die Justizorgane herabgewürdigt, sondern gezielte Kritik an konkreten Fällen geübt.
Im Gerichtssaal sagte er laut der Tageszeitung "Birgün", es gehe bei diesem Verfahren um die Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Presse- und Meinungsfreiheit. "Dies ist eine Einschränkung des öffentlichen Rechts auf Information", sagte Uludag demnach.
Sender erleichtert über Freilassung
DW-Intendantin Barbara Massing sei erleichtert über die Freilassung Uludags, hieß es in einer Mitteilung. Er sei 92 Tage lang "grundlos in Haft" gewesen. Es sei aber auch beunruhigend, dass das Verfahren fortgesetzt werde. Sie forderte die Einstellung. "Wir stehen weiterhin uneingeschränkt hinter ihm und werden uns für seinen Freispruch einsetzen."
Kritik an Festnahme
Zum Auftakt des Prozesses hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) einen Freispruch für Uludag gefordert. Die Vorwürfe gegen ihn stützten sich unter anderem auf einen Beitrag auf X, in dem er Maßnahmen der türkischen Regierung kritisierte. "Das ist keine Beleidigung, sondern kritischer Journalismus", wurde DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster in einer Mitteilung zitiert.
Die Türkei belegt in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen Platz 163 von 180 Staaten. Ein Großteil der Medien in der Türkei steht unter direkter oder indirekter Kontrolle der Regierung.
Bundesregierung forderte ebenfalls Freilassung
Vor Prozessbeginn hieß es aus dem Auswärtigen Amt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Die Nachrichten über die Festnahme des DW-Journalisten Alican Uludag hat in Deutschland für Irritation gesorgt. Die Deutsche Welle und ihre Mitarbeiter im In- und Ausland leisten wichtige Arbeit." Diese Arbeit dürfe nicht gefährdet werden. Nach Uludags Festnahme im Februar hatte der deutsche Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Freilassung Uludags gefordert./shu/DP/men
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.