Eine fachgerechte Versorgung beispielsweise von Wunden nach Operationen oder von Druckgeschwüren wurde bei 11,3 Prozent der begutachteten Personen überprüft. Defizite mit eingetretenen negativen Folgen wie Wundinfektionen wurden bei 14,9 Prozent ermittelt - nach 12,1 Prozent bei Prüfungen von 2019. Defizite mit Risiken für negative Folgen gab es demnach bei 15,6 Prozent und keine oder nur geringfügige Auffälligkeiten bei 69,5 Prozent der Betroffenen.
Stichproben mit Heimbewohnern
Der Medizinische Dienst nimmt als Expertenorganisation Prüfungen zur Qualität und zur Organisation medizinischer Einrichtungen im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen vor. In Heimen wird in einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern ermittelt, wie gut sie versorgt werden - etwa bei der Mobilität, der Körperpflege, beim Essen und Trinken und Behandlungen. Bei festgestellten Defiziten sollen Einrichtungen auch Verbesserungsvorschläge gemacht werden.
In der Regel werden Pflegeheime den Angaben zufolge einmal im Jahr geprüft, angekündigt werden muss es einen Tag vorher. Heime mit guten Ergebnissen müssen nur noch alle zwei Jahre geprüft werden, was im zweiten Halbjahr 2023 erstmals umgesetzt wurde. Dadurch seien 475 Heime mit guter Qualität nicht überprüft worden. Dies sei ein erster Schritt zu einer zielgenaueren Ausrichtung der Prüfungen, die so auf problematische Fälle konzentriert werden könnten.
Wichtige Unterstützung für Pflege zu Hause
Der Medizinische Dienst Bund wirbt zudem für eine Weiterentwicklung der Aktivitäten für die große Mehrzahl der Pflegebedürftigen, die daheim betreut werden. Knapp 90 Prozent lebten zu Hause - und gut jeder zweite organisiere die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. Die Begutachtung sollte sich auf diese Situationen fokussieren, sagte die stellvertretende Vorstandschefin Carola Engler. Denn viele beantragen auch erst dann Pflegeleistungen, wenn schon erhebliche oder schwere Beeinträchtigungen vorlägen.
"Bei der Erstbegutachtung kommt es ganz besonders darauf an, die Weichen für die Versicherten so zu stellen, dass die Pflegesituation stabilisiert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann", sagte die Geschäftsbereichsleiterin beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe, Tatjana Hardes.
Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst sind zum einen die Grundlage dafür, in welchen Pflegegrad Betroffene eingestuft werden. Die Gutachterinnen und Gutachter gäben daneben aber auch Empfehlungen, um die Selbstständigkeit zu erhalten und Verschlimmerungen vorzubeugen, hieß es zur Erläuterung - zum Beispiel mit Physiotherapie, Geh- oder Duschhilfen./sam/DP/jha
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