- Gesetzliche Krankenkassen verklagen den Bund wegen Kosten.
- Der GKV-Spitzenverband reichte Klagen in NRW ein.
- Bürgergeldempfänger sind gesetzlich krankenversichert.
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Daher habe der GKV-Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Weitere Klagen würden in den kommenden Tagen folgen. Über den Schritt hatte zuvor die "Rheinische Post" berichtet.
Immer wieder habe man die Politik auf die "rechtswidrige Unterfinanzierung" bei den Beiträgen für Bürgergeldbezieher hingewiesen, kritisierte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. Immer wieder sei viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. "Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!"
Bürgergeldempfänger sind nach geltendem Recht prinzipiell gesetzlich krankenversichert. Derzeit erhalten die gesetzlichen Kassen für jeden Bezieher eine Pauschale von 133,17 Euro im Monat. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass dieser Betrag aber "nicht annähernd" die Ausgaben decke.
Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen für Versicherte
Das Verhalten des Staates sei unfair gegenüber den gesetzlich Versicherten, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. "Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto."
Mehrere Krankenkassen wie die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin wollen sich der Klage anschließen. Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, kritisiert die Bundesregierung ebenfalls. "Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026".
Storm sagte der "Bild", hätte die gesetzliche Krankenversicherung die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben. "Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte."/als/DP/nas
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