Den indischen Angaben zufolge wurden neun Ziele angegriffen. "Pakistanische militärische Anlagen waren nicht das Ziel." Informationen über Tote oder Verletzte gab es zunächst keine.
Die Angriffe sind eine erhebliche Eskalation der jüngsten Spannungen zwischen den beiden Atommächten. Ausgelöst wurden sie durch einen Terroranschlag am 22. April in dem indischen kontrollierten Teil der Unruheregion Kaschmir. Bewaffnete Angreifer hatten dort auf einer Bergwiese in einer Urlaubsgegend nahe der Stadt Pahalgam 26 Menschen getötet - vorwiegend indische Touristen. Die Regierung in Neu-Delhi wirft Pakistan eine Beteiligung vor, was Islamabad zurückweist.
Langer Streit um Himalaya-Region
Seit dem Anschlag haben sich beide Länder mit Strafmaßnahmen überzogen, unter anderem Staatsbürger der jeweils anderen Seite ausgewiesen und die diplomatischen Beziehungen reduziert. Experten stufen besonders Indiens Entscheidung als schwerwiegend ein, den sogenannten Indus-Wasservertrag mit dem Nachbarn auszusetzen. Der Vertrag regelt die Wassernutzung beider Seiten des Indus und seiner Nebenflüsse. Islamabad nannte die Aussetzung des Vertrags eine Kriegshandlung und drohte mit entsprechenden Gegenmaßnahmen.
Die Kaschmir-Region im Himalaya ist zwischen Pakistan und Indien geteilt - beide beanspruchen aber das ganze Gebiet für sich. Die Ursprünge des Konflikts reichen bis in die Kolonialzeit zurück. 1947 entließen die Briten den indischen Subkontinent in die Unabhängigkeit und teilten diesen auf. Aus der Teilung entstand neben dem überwiegend hinduistischen Indien der neue Staat Pakistan für Muslime. Die gewaltvoll verlaufene Teilung nährt bis heute eine erbitterte Rivalität. Seit ihrer Unabhängigkeit führten beide Länder drei Kriege gegeneinander, zwei davon um Kaschmir./dg/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.