BERLIN (dpa-AFX) - Mieten einfrieren, Mieten deckeln, Mieten senken: Die Linke will erheblich in den Wohnungsmarkt und die Rechte von Vermietern eingreifen, um Mieter zu entlasten. Ihr Modell für einen "bundesweiten Mietendeckel" stellten Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann und Wohnungsbauexpertin Caren Lay in Berlin vor - zusammen mit einem Rechtsgutachten des Regensburger Juristen Thorsten Kingreen. Der Universitätsprofessor hält die Eingriffe für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Für dich zusammengefasst:
Gutachter Thorsten Kingreen hält Mietendeckel für verfassungsgemäß.
Die Linke fordert bundesweiten Mietendeckel und Mietenstopp.
Die schwarz-rote Regierung setzt auf Mietpreisbremse bis 2029.
Für die Linke ist die Begrenzung der Mieten seit Jahren Topthema. Im Wahlkampf vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September spielt es für die Partei eine entscheidende Rolle. Dort macht sich Spitzenkandidatin Elif Eralp Hoffnungen, Regierende Bürgermeisterin zu werden. Eralp begrüßte den Vorstoß der Bundestagsfraktion und meinte: "Ein bundesweiter Mietendeckel ist auf dem Boden des Grundgesetzes möglich."
Die schwarz-rote Bundesregierung setzt statt eines Mietendeckels auf eine "Mietpreisbremse", die Steigerungen bei Neuvermietungen begrenzt. Die Regelung wurde 2025 bis 2029 verlängert. Die Linke hält dies für unzureichend. "Ein Mietendeckel ist anders als die Mietpreisbremse eine wirklich wirkungsvolle gesetzliche Regulierung der Mieten, die nachhaltig ist, die dauerhaft ist und die verlässlich ist", sagte Lay.
Zweistufiges Modell
In einem Bundestagsantrag plädiert die Oppositionspartei für ein zweistufiges Modell: Zuerst soll ein "Mietenstopp" die bundesweite Mietenentwicklung einfrieren, sowohl im Bestand als auch bei neuen Verträgen. Schritt zwei wäre der "bundesweite Mietendeckel". Die jeweilige Obergrenze soll nach Plänen der Linken aber lokal unterschiedlich sein und unterschiedlich strengen Maßstäben folgen - nach drei Kategorien: nicht angespannter Wohnungsmarkt, angespannter Wohnungsmarkt und "Wohnungsnotlage".
Die lokalen Mietobergrenzen sollen dem Konzept zufolge weder bei bestehenden noch bei neuen Verträgen überschritten werden dürfen, es sei denn, der Wohnungsmarkt vor Ort ist entspannt. Mieterhöhungen wären außerhalb von "Wohnungsnotlagen" weiter möglich, wenn auch begrenzt auf sechs bis zehn Prozent binnen drei Jahren. "Überhöhte Mieten" sollen in angespannten Märkten abgesenkt werden können.
Die Linke will zudem die Berechnung des Mietspiegels ändern: Einbezogen werden sollen demnach Bestands- und Sozialmieten, nicht aber "Wuchermieten". So soll eine "echte Durchschnittsmiete" errechnet werden, die laut Linke um sechs Prozent unter dem bisherigen Mietspiegel läge.
Rechenmodell geht von deutliche Effekten aus
Der Stadtsoziologe Andrej Holm von der Humboldt-Universität Berlin hat die möglichen Effekte des Linken-Modells berechnet. In einem Arbeitspapier geht er davon aus, dass die Angebotsmieten in Berlin halbiert würden von durchschnittlich knapp 16,60 Euro auf 8,07 Euro. In Städten wie Hamburg, München und Frankfurt würden die Angebotsmieten diesen Berechnungen zufolge um ein Drittel sinken.
Die Bestandsmieten würden demnach langsamer steigen. Die Option einer Senkung "überhöhter Mieten" in Wohnungsnotgebieten auf die neu berechnete "Durchschnittsmiete" ergäbe diesen Berechnungen zufolge zum Beispiel in München eine mittlere Mietsenkung der betroffenen Wohnungen um 5,45 Euro pro Quadratmeter, wie es weiter heißt.
Gutachter: Eigentum unterliegt Sozialbindung
Gutachter Kingreen hält dies alles für zulässig, trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. "Ich habe den hier präsentierten Regelungsvorschlag ausführlich und kritisch geprüft und kann sagen, dass alle vorgeschlagenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind", sagte der Jurist bei der Vorstellung der Pläne.
Die Eigentumsgarantie schütze Vermieterinnen und Vermieter nicht grundsätzlich vor starken Eingriffen in die Mietpreisbildung, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens. Eigentum unterliege einer Sozialbindung, die bei Wohnraum besonders ins Gewicht falle. "Mietobergrenzen sind daher kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff, sondern grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums", heißt es weiter. Die Grenze liege verfassungsrechtlich da, dass Vermieter nicht gezwungen werden könnten, Verlust zumachen.
CDU: Wäre der "Todesstoß"
Kritiker wenden gegen einen Mietendeckel unter anderem ein, dass Vermieter keinen Anreiz mehr hätten, zu investieren oder zu modernisieren. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, nannte die Forderungen der Linken ignorant und verantwortungslos. "Ein Mietendeckel wäre der Todesstoß für den Wohnungsbau", erklärte Luczak. "Ein Mietendeckel hilft den Mietern nicht, er schadet ihnen."/vsr/DP/mis
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