- Die Vergabe der Wiesn-Zelte war rechtmäßig.
- Der Beschluss des Obersten Landesgerichtes ist rechtskräftig.
- Sieben der 14 großen Festzelte gehören Münchner Brauereien.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Der Beschluss des Obersten Landesgerichtes ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Streit hatte in der bayerischen Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt. Denn der bei den großen Zelten leer ausgegangene Wirt Alexander Egger hatte beantragt zu überprüfen, ob die bisherige Auswahlpraxis statthaft ist oder ob die beiden Zelte nach europäischem Vergaberecht hätten zugeteilt werden müssen. Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in dem traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt.
Juristisches Tauziehen um Begriff der Dienstleistungskonzession
Weil der Antrag vor der Wiesn vom Gericht nicht mehr abschließend entschieden wurde, kam es zu einer Hängepartie. Erst kurz vor knapp wurde klar, dass auch die beiden betroffenen Großzelte mit dem Aufbau beginnen können. Nun folgte die finale Entscheidung. Juristisch ging es dabei um die nach Aussage des Senats hochkomplexe Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt oder nicht.
Bislang ist es so, dass 7 der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils "ihren" Wirt oder "ihre" Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich die Interessenten direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischem Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu./eri/DP/jha
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