ROUNDUP/EuGH-Gutachten: Fehler bei Freigabe von EU-Geld für Ungarn
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Freigabe von EU-Fördergeldern in Milliardenhöhe an Ungarn war nach Einschätzung einer Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Generalanwältin schlug vor, einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären. Damit unterstützte sie in wesentlichen Punkten eine Klage des Europäischen Parlaments. Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich nicht an die Stellungnahme halten, folgen ihr aber häufig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.
Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht richtig begründet.
Abgeordnete bezeichnen Gutachten als "Ohrfeige" für Kommission
EU-Parlamentarier nannten die Schlussanträge eine "Ohrfeige" für die Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU). "Die Kommission hat mit ihrem Vorgehen ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt", teilte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund mit, der die Klage des Parlaments mit initiiert hatte. Die Brüsseler Behörde müsse aufhören, sich von Autokraten wie Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban vorführen zu lassen. Ähnlich äußerte sich der FDP-Europapolitiker Moritz Körner. "Von der Leyens Vorgehen war ein unangebrachter Machtverzicht auf Kosten der europäischen Steuerzahler", kommentierte er.
Das EU-Parlament hatte der Kommission auch einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hieß es. Der ungarische Regierungschef Orban hatte zuvor angekündigt, ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für die Ukraine im Kampf gegen Russland zu blockieren. Den Vorwurf hielt die Generalanwältin allerdings für nicht ausreichend belegt.
Die Kommission äußerte sich nicht konkret zu den Schlussanträgen. Generell sei sie der Ansicht, dass ihr Beschluss auf einer gründlichen Bewertung beruhe, teilte ein Sprecher mit.
Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission sehr selten
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äußerst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren. In Ungarn sind am 12. April Parlamentswahlen geplant. Orban läuft dabei laut Umfragen erstmals seit 16 Jahren seiner Amtszeit Gefahr, zu verlieren. Ein möglicher Entzug von EU-Geldern dürfte seine bereits laufende Wahlkampf-Rhetorik gegen die EU weiter verstärken, ebenso wie seine Blockade-Haltung gegen EU-Hilfen für die von ihm als "Feind" bezeichnete Ukraine.
Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für das Land - die eigentlich den Ungarinnen und Ungarn zugutekommen sollen und etwa zur Förderung strukturschwacher Gebiete vorgesehen sind. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren./vni/DP/mis
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