- Die Linke kritisiert Streecks Vorschlag zu Medikamenten.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss legt den Leistungskatalog fest.
- Streeck fordert verbindliche Leitlinien für Medikamente.
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Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach Streeck. "Das Grundgesetz garantiert jedem die Menschenwürde", monierte Vorstand Eugen Brysch. "Hendrik Streeck diskriminiert mit seinen Äußerungen unverhohlen alte Menschen. Jeder hat den gesetzlichen Anspruch auf eine bestmögliche Medikamentenversorgung."
Streeck: "Es hat nichts gebracht"
Streeck, der auch Drogenbeauftragter der Bundesregierung ist, hatte bei Welt TV gesagt, es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung "klarere und verbindliche Leitlinien, dass bestimmte Medikamente auch nicht immer ausprobiert werden sollten - es gibt einfach Phasen im Leben, wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte".
Er verwies als Beispiel auf fortgeschrittene Krebserkrankungen und nannte exemplarisch 100-Jährige. Streeck sprach auch von persönlichen Erfahrungen vor dem Tod seines an Lungenkrebs erkrankten Vaters. "Es wurde in den letzten Wochen, wo er gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht. Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht."
Gemeinsamer Bundesausschuss ist zuständig
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, einem Gremium mit Vertretern der Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und anderen. Pellmann forderte eine Begrenzung der Preise neuer Arzneien, denn diese seien in den vergangenen Jahren explodiert./vsr/DP/jha
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