BERLIN (dpa-AFX) - Deutschlands Arbeitsvermittlung soll nach einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einfacher und digitaler werden. So sollen digitale Anträge zum Regelfall werden und die Arbeitsvermittlung soll bürgerfreundlicher werden, wie es in einem neuen Gesetzentwurf von Bas heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Regierung startete ihre interne Abstimmung zum Entwurf, das Gesetz soll im Juli vom Kabinett beschlossen werden, wie es hieß.
Für dich zusammengefasst:
Die Arbeitsvermittlung in Deutschland wird digitaler.
Anträge sollen künftig vorrangig elektronisch gestellt werden.
Es bleibt die Pflicht, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Die Arbeitsagenturen sollen durch das Gesetz zur Modernisierung des dritten Sozialgesetzbuchs verstärkt digital erreichbar sein, auch per Video. Vor allem Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, sollen so leichter beraten werden können.
Bas sagte: "Wir wollen die Arbeitsförderung und die Arbeitslosenversicherung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestalten." Anträge auf Förderleistungen sollen vorrangig elektronisch gestellt werden, auch wenn es ohne elektronische Formulare möglich bleiben soll. Auch Anwesenheitspflichten an der Briefpostadresse sollen entfallen. Arbeitslose müssten aber auch weiter Meldungen und Vermittlungsvorschlägen unverzüglich nachkommen, heißt es. Es bleibt demnach auch die Pflicht, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Neue Jobs einfach ausprobieren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei einem möglichen neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch ausprobieren können. So soll die Chance verbessert werden, direkt von einem Arbeitgeber zu einem anderen zu wechseln./bw/DP/men
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