- Die Bundesregierung beschließt das Ende des Bürgergelds.
- Ein neues Grundsicherungsgeld wird eingeführt.
- 5,5 Millionen Bezieher erhalten verschärfte Regeln.
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In der Regierung waren bis zuletzt Details beim geplanten kompletten Wegfall von Leistungen umstritten gewesen. Dieser soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.
Härteres Vorgehen
Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach dem Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden.
Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll Vermittlung in Jobs sein. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.
Geringe Einsparungen
Ursprünglich vor allem seitens der Union erhoffte große Einsparungen werden nicht erwartet. 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit unterm Strich 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Dagegen sollen in den Folgejahren sogar 11 beziehungsweise 9 Millionen mehr anfallen./bw/DP/stw
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