"In einem Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gezeigt, dass die vermeintlich geschlechtsneutrale Bezeichnung "Geschäftsführung" statt "Geschäftsführer" unnötig und unsachgemäß wirkt, weil Geschäftsführer gar keine männliche Bezeichnung ist, (...) sondern ein generisches Maskulinum. (.) Außerdem zeigt das Beispiel eindrücklich, dass der Genderzwang die sprachlichen Differenzierungen verwischt und Rechtspersonen ununterscheidbar macht. (.) Sämtliche Hochschulen und staatlichen Bildungsinstitutionen, die andernorts so gern die Notwendigkeit der Differenzierung und Präzision betonen, frönen weiter der Gendersprache (.) und übersehen dabei, dass das Partizip Präsens im Deutschen eine ganz eigene Bedeutung hat, die dem jetzt vorherrschenden Gebrauch überhaupt nicht entspricht."/DP/jha
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