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Der Fonds wird nach Schweizer Recht als "übriger Fonds für alternative Anlagen" mit besonderem Risiko eingestuft. Die FINMA genehmigte dafür eine Ausnahme von den geltenden Vorschriften zur Risikostreuung, da BTC im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine längere Handelshistorie und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweist. Welcher Vermögensverwalter hinter dem neuen ETF steht, teilte die Aufsichtsbehörde nicht mit. Weitere Anbieter haben bereits entsprechende Anträge eingereicht oder angekündigt.
Auch in Deutschland können Anleger bereits über börsengehandelte Produkte in BTC investieren. Allerdings handelt es sich dabei meist um Exchange Traded Products (ETPs). Diese bilden den Bitcoin-Kurs ab und sind häufig mit echten Bitcoin abgesichert. Anders als bei einem ETF investieren Anleger dabei jedoch nicht in einen Fonds, sondern kaufen eine Schuldverschreibung. Bei einem ETF gehören die Bitcoin hingegen zum Fondsvermögen, das rechtlich vom Vermögen des Anbieters getrennt ist.
Die Fondsstruktur bietet einen anderen rechtlichen Schutz, insbesondere wenn die Fondsgesellschaft insolvent wird. Bei einem ETP hängt die Absicherung dagegen davon ab, wie die hinterlegten Bitcoin verwahrt und rechtlich abgesichert sind.
Trotz der Genehmigung weist die FINMA ausdrücklich auf die hohen Risiken einer Bitcoin-Investition hin. Die Behörde verlangt von den beteiligten Instituten besondere Maßnahmen zur sicheren Verwahrung und zur Verringerung operationeller Risiken. Außerdem müssen Anleger deutlich über mögliche Verluste informiert werden.
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