Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar 2022 gilt im Land das Kriegsrecht und eine Mobilmachung wurde angeordnet. Wehrpflichtige Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren können nur mit einer Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes ausreisen. Dennoch haben allein in den EU-Staaten über 800.000 ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter nach ihrer Ausreise einen Schutzstatus erhalten./ast/DP/stw
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