BERLIN (dpa-AFX) - Um Tötungen in Pflege und Medizin auf die Spur zu kommen, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine amtliche Meldestelle bei den Gesundheitsämtern. In immer mehr Krankenhäusern haben sich solche Systeme bereits bewährt, wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch erklärte. Whistleblower könnten sich in Verdachtsfällen dorthin wenden.
Für dich zusammengefasst:
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine Meldestelle.
Whistleblower können sich an diese Meldestelle wenden.
Das Landgericht Berlin spricht heute ein Urteil in einem Fall.
Bei der bekannten Berliner Charité gibt es beispielsweise eine Art Whistleblower-System. Dorthin können sich Beschäftigte nach Klinikangaben wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.
Urteil heute erwartet
Bei Betreuung und Therapie schwerstkranker Menschen gehöre der Tod zum Alltag, so Brysch. "So geraten Täter lange nicht unter Verdacht. Im ambulanten Bereich sind Serienmörder noch schwieriger zu entlarven. Schließlich gibt es hier keine Teamstrukturen, in denen Täter auffallen", erklärte der Stiftungsvorstand mit Blick auf den Fall eines Palliativarztes in Berlin. Der 41-Jährige soll 15 Patienten bei Hausbesuchen ermordet haben. Das Landgericht Berlin will heute (13.00 Uhr) sein Urteil sprechen.
Aus Sicht der Patientenschützer müssen sowohl ambulant arbeitende Ärztinnen und Ärzte als auch Pflegekräfte für dieses Thema sensibilisiert werden. "Die Muster von Patientenmörden müssen selbstverständlich zum Weiterbildungsprogramm der medizinisch-pflegerischen Berufe gehören."/mvk/DP/zb
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