- Linke, Grüne und SPD planen eine Vergesellschaftung.
- Private Wohnungsunternehmen mit 10.000 Wohnungen betroffen.
- Gesetzesentwurf soll bis Mitte 2028 vorgelegt werden.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin auf diese Weise gegen eine Entschädigung enteignet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten - eine Vergesellschaftung würde erst bei den übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung ausgenommen. Das soll auch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Mitte 2028 wollen die drei Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen.
Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."/kr/DP/zb
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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