Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, lebten laut Ausländerzentralregister Ende März 968.899 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Unter ihnen waren demnach 10.729 Ausreisepflichtige, von denen allerdings die meisten - 9.649 syrische Staatsbürger - eine Duldung hatten.
Einen Monat zuvor, zum Stichtag 28. Februar, lebten noch 972.470 Syrerinnen und Syrer in Deutschland, 3.571 mehr als Ende März.
Abschiebungen nach Syrien gibt es seit 2012 nicht. In den Fällen, in denen Asylbewerber aus Syrien dennoch Deutschland unter Zwang verlassen müssen, werden sie in ein anderes europäisches Land gebracht, das nach den sogenannten Dublin-Regeln für ihr Asylverfahren zuständig ist.
Interesse an Rückkehrförderung begrenzt
Mehr als 600 Menschen sind laut Bundesinnenministerium seit Anfang 2024 mit finanzieller Förderung staatlicher deutscher Stellen nach Syrien zurückgekehrt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unterstützt seit dem 13. Januar freiwillige Ausreisen nach Syrien im Rahmen eines Bund-Länder-Programms.
Zusätzlich hat der Bund 2024 die Ausreise von 87 Menschen nach Syrien refinanziert, die durch Programme der Bundesländer gefördert wurde. Im ersten Quartal dieses Jahres gab es eine solche Kostenübernahme laut Bundesinnenministerium für 77 Ausreisen. Ein Sprecher wies darauf hin, dass nicht für jede über ein Länderprogramm geförderte Ausreise nach Syrien beim Bund ein Antrag auf anteilige Refinanzierung gestellt werde. Auch bemüht sich nicht jeder Syrer, der ausreist, um staatliche Förderung.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 75.485 syrische Staatsangehörige eingebürgert, nach rund 48.000 Einbürgerungen im Jahr zuvor. Die Daten für 2024 und die ersten Monate dieses Jahres liegen bis jetzt nicht vor. Das seit Juni 2024 geltende neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht verkürzte Wartezeiten für die Einbürgerung vor. Allerdings muss, wer Deutscher werden will, weiterhin für seinen Lebensunterhalt sorgen und ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Auch schwerwiegende Straftaten oder verfassungsfeindliche Aktivitäten stehen einer Einbürgerung entgegen.
Eine Rebellenallianz unter Führung der islamistischen Haiat Tahrir al-Scham (HTS) hatte am 8. Dezember die Kontrolle in der syrischen Hauptstadt Damaskus übernommen. Der gestürzte Langzeitherrscher Baschar al-Assad floh nach Russland./abc/DP/zb
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