- Niedersachsens Umweltminister kritisiert das Gas-Abkommen.
- Das Abkommen genehmigt fossile Förderungen im Wattenmeer.
- Es benötigt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Was der Umweltminister kritisiert
Das Abkommen mit den Niederlanden erlaube "eine unbegrenzte Zahl an fossilen Gas- und Ölförderungen" im gemeinsamen Grenzgebiet am Rande des Weltnaturerbes Wattenmeer, sagt Meyer. "Aus Sicht des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie des Vorantreibens der Energiewende halte ich neue Gas- und Ölförderungen - zumal in einem so sensiblen Meeresgebiet - für nicht nur nicht notwendig, sondern schädlich."
Meyer verweist zudem darauf, dass die Bundesregierung die Gasmangellage für beendet erklärt habe. Der Gasverbrauch sinke durch die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien. "Jetzt zeitlich unbegrenzt und ohne Rücksicht auf die Umwelt neue Gasvorkommen in der Nordsee erschließen zu wollen, passt mit den niedersächsischen Klimazielen nicht zusammen", sagt Meyer.
Bereits im September war ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Roda Verheyen zu dem Schluss gekommen, dass das Abkommen gegen Völkerrecht und das Grundgesetz verstößt, da es mit dem Klimaschutzabkommen von Paris nicht vereinbar sei.
Abkommen wird Thema im Bundesrat
Das Abkommen mit den Niederlanden bildet einen nötigen Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Erdgasförderung in der Nordsee. Der Vertrag ist schon von beiden Ländern unterzeichnet, noch fehlt aber die Zustimmung auf deutscher Seite von Bundestag und Bundesrat - dazu ist ein sogenanntes Vertragsgesetz nötig, das am Freitag Thema im Bundesrat sein wird. Ob der Bundesrat der Position seines Umweltausschusses folgt, ist offen.
Niedersachsens Landesregierung ist bei der umstrittenen Gasförderung in der Nordsee uneins. Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) erklärte zuletzt, das Fördervorhaben vor Borkum sei intensiv auf mögliche Umweltauswirkungen geprüft und dann genehmigt worden. Das sei eine Sach- und Fachentscheidung, die nicht zu beanstanden sei./len/DP/zb
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