Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Diese Entscheidung sei grundsätzlich, aber nicht letztinstanzlich, sagte Miersch. "Dennoch muss man diese Entscheidung meines Erachtens sehr, sehr ernst nehmen", betonte er. Es müsse nun sehr genau geprüft werden, welchen Einfluss die Entscheidung auf das weitere Vorgehen an den Grenzen habe./tam/DP/stw
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