- Haley Stevens unterstützt den Republikaner Mike Rogers.
- Stevens scheiterte bei einer parteiinternen Vorwahl.
- Wahltag für die US-Parlamentswahlen ist der 3. November.
- SpaceX-Hype:
Diese 3 Aktien fliegen unter dem Radar! (hier klicken)
Stevens war in den Bundesstaat bei einer parteiinternen Vorwahl gegen den linken Demokraten El-Sayed gescheitert. Sie vertritt seit 2019 einen Wahlkreis des Bundesstaates im US-Repräsentantenhaus und hatte sich vergeblich um die Kandidatur für einen Senatssitz bemüht. Sie kritisierte nun El-Sayeds Kampagne: Was Schüler und Kinder vorgelebt bekämen und was die Bürger Michigans ausmache, habe "nichts mit Hass zu tun - aber genau das ist es, was wir aktuell von unserem demokratischen Kandidaten erleben".
Rogers sagte dazu bei einem gemeinsamen Auftritt mit Stevens: "Wir haben beschlossen, dass der Hass manchmal so laut wird, dass er einige unserer Bürger in diesem Bundesstaat gefährdet." Zudem verwies er auf mögliche Risiken für jüdische Bürger.
Hintergrund dafür dürfte sein, dass die Republikaner und US-Präsident Donald Trump El-Sayed seit längerem als radikal linken "Kommunisten" darstellen und ihn in die Nähe von Islamisten rücken. Trump selbst ging sogar so weit, ihn als "radikalen Dschihadisten" zu bezeichnen. Auch Rogers unterstellte El-Sayed eine "extreme Ideologie".
Dieser zeigte sich zumindest vor Journalisten unbeeindruckt von dem ungewöhnlichen Schulterschuss zwischen Stevens und Rogers: "Am Ende des Tages denke ich eigentlich gar nicht an Haley Stevens", sagte El-Sayed. Wahltag ist der Dienstag (3. November)./ngu/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.