Merz sieht Einsparpotenzial im Jugendhilfebereich

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 283
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Kommunen sollen nach Ansicht von Kanzler Friedrich Merz (CDU) durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden. Es gehe um vier große Gesetze, sagte Merz, der drei davon konkret benannte: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Hoffnung auf rasche Einigung

Dazu solle noch vor dem nächsten Treffen der Länder-Regierungschefs Mitte der Woche eine Einigung erzielt werden, sagte Merz. "Wir hoffen, dass wir bis dahin eine gemeinsame Verabredung treffen, dass wir diese Gesetze so ändern, dass auf der kommunalen Seite weniger Geld ausgegeben werden muss."

Beim Unterhaltsvorschussgesetz springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Partner für sein Kind nicht zahlt oder verstorben ist. Bei der Jugendhilfe geht es unter anderem um Jugendsozialarbeit, bei der Eingliederungshilfe um die Unterstützung behinderter Menschen.

Merz sieht Kostenexplosion

Es gebe im Augenblick eine Kostenexplosion, teils zweistellige Zuwachsraten pro Jahr, sagte Merz. Er habe den Ministerpräsidenten gesagt: "Wir können nicht nur immer ständig mehr Geld ausgeben. Wir müssen auch mal überprüfen, ob diese Gesetze noch den Zweck erfüllen, den sie eigentlich mal erfüllen sollten, und ob wir hier nicht möglicherweise sparen können."

Der Kanzler sagte, Steuererhöhungen könne man nicht machen, auch kein zusätzliches Geld an die Kommunen geben. Besser solle bei den Ausgaben gespart werden. "Das ist mein Angebot an die Städte und Gemeinden. Wir können nicht unbegrenzt alles bezahlen."/hrz/DP/he



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend