BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet im Herbst einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu flexibleren Arbeitszeiten. Das sagte der CDU-Chef bei der Bundespressekonferenz in Berlin. Der Arbeitsmarkt solle offener und flexibler gemacht werden. Es gehe um nicht tarifgebundene Unternehmen.
Für dich zusammengefasst:
Merz erwartet Gesetzentwurf zu flexiblen Arbeitszeiten.
Koalitionsvertrag sieht wöchentliche Höchstarbeitszeit vor.
Gewerkschaften lehnen Abschaffung des Achtstundentags ab.
Die tarifgebundenen Unternehmen hätten heute schon über Tarifverträge alle Möglichkeiten, auch die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die nicht tarifgebundenen Unternehmen hätten diese Möglichkeiten nicht. Daher sollte diesen Firmen mehr Freiräume eingeräumt werden.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Die Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des geltenden Achtstundentags vehement ab. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert. Darin blieb der Achtstundentag grundsätzlich unangetastet. Ausnahmeregelungen sollten aber erweitert werden. Wirtschaftsverbände äußerten Kritik. Aus Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde./hoe/DP/men
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.