dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 432

Markenstreit ums Oktoberfest geht in die heiße Phase

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wer darf mit dem Begriff Oktoberfest werben? Dieser Markenstreit zwischen der Stadt München und dem EU-Amt für geistiges Eigentum geht am Europäischen Gerichtshof in die heiße Phase. Die Konfliktparteien starteten in Luxemburg mit der mündlichen Verhandlung - bis ein Urteil fällt, könnten aber noch Monate vergehen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Im Kern geht es um die Frage, wer mit der Bezeichnung Oktoberfest werben darf, etwa gedruckt auf Bierkrügen oder Lederhosen. Das zuständige EU-Amt EUIPO ließ die Marke 2021 zugunsten der Stadt München eintragen. Auf Drängen einer schwedischen Firma wurde der Eintrag aber für einige Artikel für nichtig erklärt, etwa für gewisse Kleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge.

EU-Markenamt wies Beschwerde Münchens zurück

Im Wesentlichen argumentierte das Unternehmen, der Begriff Oktoberfest beschreibe zwar den Stil der Waren, er diene den Verbrauchern aber nicht als Hinweis auf deren Herkunft. Diese sogenannte Unterscheidungskraft ist im Markenrecht aber ein wichtiges Kriterium. Gegeben ist sie zum Beispiel bei bekannten Modemarken, wo die geschützte Marke auch einen Hinweis auf die Qualität geben soll.

Eine Beschwerde der Landeshauptstadt München wies das EUIPO zurück, wogegen sich die Stadt nun vor dem EuGH wehrt. Ein Termin zur Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt./jcf/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend