Die Tower Bridge in London.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 145

London plant Friedenskonferenz zu Nahostkonflikt

LONDON (dpa-AFX) - Das Vereinigte Königreich lädt im kommenden Jahr zu einer Friedenskonferenz zum Nahostkonflikt ein. Dabei gehe es auch um die Errichtung eines internationalen Friedensfonds für Israel und Palästina, teilte das britische Außenministerium mit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

Die Konferenz wird den Angaben nach am 12. März 2026 im Londoner Lancaster House stattfinden. Geplant ist, Experten und führende Vertreter der israelischen und palästinensischen Zivilgesellschaft zum Austausch zusammenzubringen. Die seit Oktober bestehende Waffenruhe und der von US-Präsident Donald Trump vermittelte Gaza-Friedensplan seien eine "entscheidende Chance" für langfristigen Frieden in der Region, doch es müsse "noch sehr viel mehr getan werden".

Großbritannien erklärte in den vergangenen Wochen bereits, eine führende Rolle in der nächsten Phase des Friedensplans zu spielen. Im Oktober gab es in London rund um die Unterzeichnung des Waffenruhe-Abkommens in Ägypten etwa auch eine Konferenz zur Zukunft des Gazastreifens.

Außenministerin Cooper: Waffenruhe bleibt "äußerst fragil"

Außenministerin Yvette Cooper zufolge bleibt die Waffenruhe "äußerst fragil". Es liege noch "ein weiter Weg vor uns", um den Friedensplan von Trump durchzusetzen. "Diese Konferenz wird ein entscheidender Schritt auf diesem Weg sein", sagt Cooper der Mitteilung zufolge.

Im Oktober wurde nach mehr als zwei Jahren Krieg eine Waffenruhe im Gaza-Krieg vereinbart. Die Waffenruhe bleibt jedoch fragil, immer wieder kommt es zu tödlichen Vorfällen./pba/DP/mis

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend