dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 596

Linnemann: 'Wollen nicht die wöchentliche Arbeitszeit ausweiten'

BERLIN (dpa-AFX) - CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat die Einführung einer Wochenarbeitszeit erneut verteidigt. Es gehe dabei explizit nicht darum, die wöchentliche Arbeitszeit auszuweiten, stellte Linnemann am Montag nach den Gremiensitzungen seiner Partei klar. "Es geht darum, dass die wöchentliche Arbeitszeit bleibt und gleichzeitig die tägliche Arbeitszeit ausgeweitet werden kann", sagte Linnemann.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Er glaube, dass die von der Koalition geplante Wochenarbeitszeit "sogar im Interesse der Arbeitnehmer ist", da sie mehr Flexibilität etwa zur Pflege von Angehörigen oder zur Betreuung von Kindern erlaube. "Wenn man montags 14 Uhr vielleicht zur Kita fahren muss und dafür am Dienstag eine Stunde oder zwei Stunden länger arbeitet", sagte Linnemann. Diese Flexibilität sei sowohl für Betriebe als auch für Beschäftigte wichtig.

Er sei "entspannt", was die Frage der Umsetzung angehe. "Das wird kommen", versicherte Linnemann.

Widerstand gegen die Pläne, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen festzulegen, gibt es unter anderem vonseiten der Gewerkschaften, die ein Ende des üblichen Acht-Stunden-Tags befürchten. Bisher heißt es im Arbeitszeitgesetz: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Nur in Ausnahmen sind bislang zehn Stunden pro Tag möglich. Das soll sich mit der neuen Koalition ändern. "Ich glaube, dass wir Arbeit neu denken müssen", betonte Linnemann./yydd/DP/stw


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend