- Lidl steht wegen einer Werbekampagne vor Gericht.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Irreführung.
- Eine Entscheidung des Gerichts wird in einigen Wochen erwartet.
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Dagegen geht die Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 21 O 77/25 KfH) juristisch vor. Ihrer Meinung nach ist die Lidl-Werbung unwahr und irreführend. Kritisiert wird unter anderem, dass für Verbraucher nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Verbraucherschützer sehen Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine Entscheidung der Kammer für Handelssachen wird erst in einigen Wochen erwartet.
Aktuell wollte sich Lidl zu dem Fall nicht äußern. Bereits vergangenes Jahr hatte das Unternehmen die Vorwürfe zurückgewiesen. "Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen", sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich demnach auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen./ols/DP/men
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