dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 263

Libanons Ex-Zentralbankchef darf gegen Millionenkaution frei

BEIRUT (dpa-AFX) - Der wegen mehrerer schwerer Finanzverbrechen angeklagte Ex-Chef der libanesischen Zentralbank, Riad Salameh, soll nach staatlichen Angaben gegen eine Kaution in Höhe von umgerechnet rund 17 Millionen Euro aus der Untersuchungshaft freikommen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die Flagge des Libanon.
Quelle: - pixabay.com:

Die Freilassung gegen Kaution sei genehmigt worden, meldete die staatliche Nachrichtenagentur NNA. Salamah sei bisher nicht freigelassen worden, da die Kautionssumme noch nicht vollständig hinterlegt worden sei. Das Gericht habe außerdem ein einjähriges Reiseverbot für Salameh verhängt. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der weiterhin laufenden Ermittlungen gegen den früheren Zentralbankchef.

Anfang September vergangenen Jahres wurde er nach monatelangen internationalen Ermittlungen festgenommen. Er ist wegen mehrerer Finanzverbrechen angeklagt, darunter Veruntreuung öffentlicher Gelder und Bereicherung. Salamah hat die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen.

Er stand rund 30 Jahre an der Spitze der Zentralbank des kleinen Mittelmeerlandes, das in der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seiner Geschichte steckt. Gegen ihn wurde wegen verschiedener mutmaßlicher Finanzverbrechen im Libanon sowie in mehreren europäischen Ländern ermittelt, darunter auch in Deutschland.

Seine Unterstützer sehen hinter den Ermittlungen politische Motive. Kritiker machen ihn und die politische Führung dagegen für die Geldpolitik verantwortlich, die zur massiven Wirtschaftskrise im Libanon geführt hat. Die örtliche Währung hat dabei im Lauf der vergangenen fünf Jahre mehr als 95 Prozent ihres Werts verloren./arj/DP/stw

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend