Kölner Urteil untersagt Telekom, Netzkennung durch Werbeslogan auf Kundendisplays zu ersetzen

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 166
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Das LG Köln untersagt der Telekom, die Netzkennung auf Handys durch den Slogan „Im besten Netz“ zu ersetzen. Die Werbung galt als unlauter.

Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, die Netzanzeige auf Kundenhandys durch den Werbeslogan „Im besten Netz“ zu ersetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen die Aktion als unlautere Werbung und unzumutbare Belästigung. Laut Gericht wurde die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat die Telekom bereits Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Deutsche Telekom Aktie 25,18 € +0,80%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG52TW0 , DE000NG8JR07 , DE000NG8V1R3 , DE000NB6BUB2 , DE000NB7QS41 , DE000NB7VEN7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren