- Das Landgericht Köln verbot der Telekom eine Werbung.
- Die Telekom setzte den Slogan "Im besten Netz" ein.
- Die Berufung zum OLG Köln wurde bereits eingelegt.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht. Die Werbegestaltung der Telekom sei eine "unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern", heißt es im Urteilstext (LG Köln vom 17.09.2026, Az. 33 O 55/26). Das Urteil ist laut vzbv nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nach Angaben des Verbandes Berufung zum OLG Köln eingelegt.
Das Unternehmen betonte in einer Stellungnahme, dass man das "mit Abstand beste" 5G-Netz in Deutschland habe. Dies werde Jahr für Jahr durch unabhängige Mobilfunktests bestätigt. "Der Anspruch "im besten Netz" ist daher klar und glaubwürdig mit der Telekom verbunden. Über diesen Wettbewerbsvorteil haben wir unsere Kundinnen und Kunden informiert. Daher teilen wir diese Sicht nicht", erklärte ein Telekom-Sprecher.
"Die Telekom hat die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht und dadurch viele Verbraucher:innen belästigt", erklärte Jana Brockfeld von der vzbv-Abteilung Rechtsdurchsetzung laut der Mitteilung der Verbraucherschützer. Einige Verbraucher seien verunsichert gewesen und hätten sich gefragt, ob etwas mit dem Netz oder ihrem Handy nicht stimme. Die Werbung sei Kundinnen und Kunden auf dem Display ihres Smartphones aufgezwungen worden, "sie ließ sich nicht einmal deaktivieren"./tob/DP/jha
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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