Nur, wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen danach entsprechend freigestellt und anders genutzt werden. Das könnten Projekte zugunsten der Landesverteidigung, Wind- oder Solarprojekte oder bestimmte Bundes-Fernstraßenvorhaben sein.
Diese Regelung geht auf eine Gesetzesverschärfung durch die alte Bundesregierung zurück. Sie wollte damit sicherstellen, dass die Grundstücke für einen möglichen künftigen Bahnbetrieb erhalten bleiben und nicht ohne weiteres verkauft und bebaut werden.
Vorgaben sollen wieder gelockert werden
Das neue Kabinett will diese Vorgaben nun wieder lockern. Es hat dafür eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der sich nun die Fraktionen auseinandersetzen sollen. Diese zielt darauf ab, für die Kommunen bestimmte Stadtentwicklungsprojekte zu erleichtern, die auf den alten Bahnflächen umgesetzt werden könnten.
"Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen", teilte Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) mit. "Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen."
In der Formulierungshilfe bleibt das überragende öffentliche Interesse der alten Bahnflächen erhalten. Das Gesetz würde aber dahin gehend gelockert, "dass sich andere Nutzungen gegenüber dem Bahnbetriebszweck durchsetzen können", wie es darin heißt. Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht "und auch langfristig kein Nutzungsbedarf für den Bahnbetriebszweck prognostiziert wird"./maa/DP/jha
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