"Kein harmloser Partygag"
Warken sagte: "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden." Gerade für Kinder und Jugendliche sei der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden - etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei "kein harmloser Partygag". Ein Grund für zunehmenden Konsum bei Jüngeren sei die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksaromen, das zur Verharmlosung beitrage.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, über Luftballons ein. "Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit", heißt es im Entwurf. Bei direktem Konsum aus Kartuschen drohten wegen der Kühlung Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Auch K.o.-Tropfen im Visier
Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Verboten werden die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Handel.
Der Entwurf kommt jetzt in den Bundestag, der das Gesetz beschließen soll. In Kraft treten sollen die Neuregelungen dann drei Monate nach der Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten sowie von Altersprüfungen. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch schon Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.
Ausnahmen für Sprühsahne
Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne./sam/DP/jha
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