Nachhaltigkeitsregeln zu unbestimmt
Di Fabio ist Fachmann für Staatsrecht und lehrt an der Universität Bonn; dem Bundesverfassungsgericht gehörte er von 1999 bis 2011 an. Er kritisiert insbesondere, dass die Pflichten der Unternehmen einerseits unbestimmt seien, andererseits aber bei Verstößen Strafen und Sanktionen drohten. Darin sieht der Jurist bedenkliche Eingriffe in die von der EU-Grundrechte-Charta geschützte unternehmerische Freiheit.
Di Fabios Argumentation läuft darauf hinaus, dass etliche Nachhaltigkeitsvorschriften "Gummiparagrafen" seien, die für Unternehmen Rechtsunsicherheit bedeuteten. Moralische Standards dürften nicht ohne klare Rechtspflichten zu Haftungsrisiken führen. Zunächst berichtete das "Handelsblatt" über das Gutachten.
Deutsches Lieferkettengesetz in der Kritik
Als Beispiele nennt di Fabio das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferketten-Richtlinie. So sei die Pflicht zur Überprüfung der Menschenrechtssituation beispielsweise bei einem Rohstofflieferanten des Zulieferers von Büromaterialien nicht angemessen. Mit Inkrafttreten der europäischen Lieferketten-Richtlinie habe sich im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz "das Maß der Unbestimmtheit nicht etwa verringert, sondern noch vergrößert".
Stiftung Familienunternehmen fordert Umkehr
Die EU-Kommission hat mittlerweile angekündigt, in dem Paket "Omnibus" Vorschriften zu vereinfachen und zu reduzieren. Di Fabio ist skeptisch: Ob das eine echte Umkehr sei oder nur ein halbherziges Reagieren auf lauter werdende kritische Einwände, werde die Zukunft zeigen.
Die Stiftung Familienunternehmen als Auftraggeber fordert jedenfalls eine Umkehr: "Viele dieser gut gemeinten Regulierungen haben sich als nicht gut gemacht entpuppt", kritisierte Vorstand Rainer Kirchdörfer./cho/DP/jha
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