Blick auf die Stadt Rom von der Piazza Venezia
Quelle: - ©iStock:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 155

Italien nimmt als Beobachter an Trump-'Friedensrat' teil

ROM/ADDIS ABEBA (dpa-AFX) - Italien will künftig mit einem besonderen Status als "Beobachter" beim sogenannten Friedensrat von US-Präsident Donald Trump dabei sein. Dies kündigte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Rande eines Besuchs in Äthiopien in der Hauptstadt Addis Abeba an. Bislang hatte die Vorsitzende der Rechtspartei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens) erklärt, Italien könne aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Mitglied werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Das stark auf Trump zugeschnittene Gremium war vom US-Präsidenten im vergangenen Monat beim Weltwirtschaftsforum in Davos offiziell aus der Taufe gehoben worden. Aus der Europäischen Union sind als Mitglieder nur Bulgarien und Ungarn dabei. Viele europäische Staaten

- auch Deutschland - sehen in dem "Board of Peace" eine Konkurrenz zu

den Vereinten Nationen und blieben der Gründung deshalb fern. Aktuell gibt es 26 Mitgliedsstaaten.

Meloni sagte nun, Italien sei von den USA als "Beobachterland" eingeladen worden, "was unserer Meinung nach eine gute Lösung ist". Angesichts all der Arbeit, die zur Stabilisierung der Lage im Nahen Osten geleistet werden müsse, sei eine italienische und auch europäische Präsenz wichtig. Auf welch personeller Ebene Italien vertreten sei, müsse noch entschieden werden. Die rechte Regierungschefin aus Rom gilt in Europa als eine der Politikerinnen, die guten Zugang zu Trump haben./cs/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend