- Japans Regierungspartei LDP hat größten Wahlsieg erzielt.
- Die LDP gewann mehr als zwei Drittel der 465 Sitze.
- Sanae Takaichi ist die erste Frau an der Regierungsspitze.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Indem die LDP als erste Partei im Nachkriegsjapan die Zweidrittelmehrheit von 310 Sitzen überschritt, kann sie nun Verfassungsänderungen vorantreiben und Gesetze verabschieden, selbst wenn diese vom Oberhaus abgelehnt werden. In der zweiten Parlamentskammer ist die Regierungskoalition aus LDP und der neoliberalen Partei Ishin weiterhin in der Minderheit.
Die seit 1955 fast ununterbrochen regierende LDP hatte wegen Skandalen bei den vorherigen Wahlen im Unterhaus wie auch im Oberhaus die Mehrheit verloren. Gestützt von Ishin regierte sie zuletzt nur mit hauchdünner Mehrheit. Ihren überragenden Wahlsieg hat sie Takaichis hoher Popularität zu verdanken.
Die von Takaichi angestrebte Revision des Pazifismusartikels 9 der seit 1947 unveränderten Verfassung, der Japan sicherheitspolitische Schranken auferlegt, wird nun realistischer. In dem Artikel verzichtet Japan "für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten".
Als sicherheitspolitische Hardlinerin befürwortet Takaichi engere Beziehungen zur Schutzmacht USA. Sie will auch die Streitkräfte des Landes ausbauen, um in Asien ein Gegengewicht zum Machtstreben Chinas zu schaffen./ln/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.