In Hamburg hatte Ende Mai eine 39-jährige Frau bei einer Messerattacke auf dem Hauptbahnhof 18 Menschen verletzt. Sie war erst tags zuvor aus einer psychiatrischen Klinik in Niedersachsen entlassen worden und bereits zuvor durch Gewalttaten aufgefallen. Am Pfingstwochenende hatte dann eine Frau in München mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen. Polizeibeamte schossen auf sie und verletzten sie tödlich. Auch diese Frau hatte sich vor der Tat auffällig verhalten.
Früherkennungssystem soll Risiko minimieren
"Für Hamburg steht fest, dass die Maßnahmen im Umgang mit Gefährdungsrisiken im Kontext psychischer Erkrankungen weiter zu intensivieren sind und die behördenübergreifende sowie länderübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden muss, um das Risiko solcher Taten für die Zukunft bestmöglich zu reduzieren", sagte der Sprecher der Innenbehörde, Daniel Schaefer.
Ziel müsse es sein, ein System zur Früherkennung und Minimierung von Risiken bei Menschen mit psychischer Erkrankung zu etablieren. "Relevante Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen müssen den zuständigen Behörden, das heißt eben auch der Polizei, zugänglich und ein Datenaustausch möglich gemacht werden", sagte er.
Der Hamburger Vorschlag nehme Bezug auf den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Demnach soll die frühzeitige Erkennung entsprechender Risiken bei Menschen mit psychischen Auffälligkeiten sichergestellt werden. Dazu soll eine gemeinsame Risikobewertung und ein behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt werden.
Maßnahmen unterhalb der Unterbringung gefordert
"Wir regen außerdem ein nationales Kompetenzzentrum für Risikobewertung an - ähnlich zum seit Oktober 2024 bestehenden Kompetenzzentrum für Risikobewertung in Hamburg -, was neben polizeilicher auch psychologische Expertise vorhält", sagte Schaefer.
Zudem müsse geprüft werden, wie unterhalb der Schwelle einer mit hohen Hürden verbundenen gerichtlich angeordneten Unterbringung zusätzliche Optionen rechtssicher verankert werden könnten. Als Beispiele nannte der Sprecher eine verbindliche medizinische Überwachung oder die Verpflichtung zur Annahme von Therapieangeboten.
"In diesem Zusammenhang schlagen wir außerdem vor, dass im Anschluss an eine geschlossene Unterbringung die verbindliche Überprüfung der Medikamenteneinnahme als rechtliche Verpflichtung eingeführt wird, mit dem Ziel, dass Patienten bei der Entlassung die Auflage erhalten, ihre Medikamente täglich unter Aufsicht einzunehmen."/fi/DP/jha
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