- Gewerkschaften unterstützen die Sozialstaatsreform.
- Die Reformvorschläge umfassen digitale Sozialverwaltung.
- DGB fordert stärkere Tarifbindung für Beschäftigte.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Fahimi begrüßte den Bericht der Sozialstaatskommission, die Anfang der Woche auf 50 Seiten Reformvorschläge an Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben hatte. Darin schlagen die Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen unter anderem vor, die Sozialverwaltung zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Bas hatte eine zügige Umsetzung in Aussicht gestellt.
Fahimi gegen Einschränkung von Teilzeit
Fahimi begrüßte, dass die Reform etwas verbessern und nicht "Zumutungen verteilen" wolle. Der DGB wolle die Ausgestaltung begleiten. Mit der Reform sollen unter anderem die steuerfinanzierten Sozialleistungen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengeführt werden.
Zugleich forderte die DGB-Chefin, dass Schluss sein müsse mit "polarisierenden Debatten über angebliche Faulenzerei". Sie kritisierte Forderungen aus der Union, das Recht auf Teilzeit einzuschränken. Schluss sein müsse "mit den täglichen unsozialen und unausgegorenen Vorschlägen zur Reform und zulasten derjenigen, die dieses Land jeden Tag am Laufen halten".
DGB warnt vor EU-Vertragsverletzungsverfahren
Unterdessen warf DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Regierung Untätigkeit beim Ziel einer gestärkten Tarifbindung vor, also dass wieder für mehr Beschäftigte Tarifverträge gelten. Überfällig sei ein angekündigter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung, sagte Körzell der "Passauer Neuen Presse". "Union und Arbeitgeberverbände mauern, wo sie können." Deutschland drohe ein EU-Vertragsverletzungsverfahren./bw/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.