- Die dm-Versandapotheke wird vor Gericht verhandelt.
- Das Landgericht Karlsruhe entscheidet über dm-med heute.
- dm hat eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Es geht nach Gerichtsangaben unter anderem um die Frage, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom eigentlichen Angebot, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei. Ob die Kammer für Handelssachen I heute schon ein Urteil spricht, ist unklar.
Verantwortlich ist Tochtergesellschaft in Tschechien
Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. Dafür hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet.
Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet. Auch bewirbt dm seit Anfang des Monats ganz gezielt, dass man Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen kann.
Letztes Wort erst am BGH?
Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten konkret, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Indes sieht dm sich rechtskonform aufgestellt. Der Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer (Bayer Aktie), möchte aber Rechtssicherheit bekommen, wie er vor der mündlichen Verhandlung sagte. Daher ist gut denkbar, dass das Verfahren durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geht./kre/DP/zb
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