Das BSW hatte nach dem amtlichen Endergebnis zur Bundestagswahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht, war also extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei beklagt jedoch Fehler bei der Auszählung. Sie geht davon aus, dass sie in Wirklichkeit mehr als fünf Prozent der Stimmen erreicht hat und somit doch im Bundestag sitzen müsste.
Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach einer bundesweiten Wahl schriftlich Einspruch einlegen. Seit dem 23. Februar sind bereits mehr als 800 solcher Eingaben eingegangen. Darüber berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Die Entscheidung trifft das Parlament. Dagegen wiederum kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden./vsr/DP/jha
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