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Frankreich fordert strengere MiCA-Regeln für Stablecoins

Die Banque de France drängt auf schärfere MiCA-Vorgaben für Stablecoins. Frankreich bringt zusätzlich neue Meldepflichten für Krypto-Wallets auf den Weg.

Die französische Zentralbank fordert eine Verschärfung der europäischen Krypto-Regulierung MiCA im Umgang mit Stablecoins. Denis Beau, Vizepräsident der Banque de France, erklärte auf einem Seminar des European Financial Forum (EUROFI), dass die bestehende Verordnung zentrale Risiken nur unzureichend eingrenze.

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“MiCA berücksichtigt die Risiken durch Veränderungen im Sektor nur teilweise, insbesondere im Fall einer breiten Nutzung von Stablecoins, die von nicht-europäischen Akteuren ausgegeben werden”, so Beau laut Veröffentlichung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Im Fokus steht dabei vor allem die Dominanz von US-Dollar-basierten Stablecoins, die derzeit rund 98 Prozent des Marktes ausmachen.

Warnung vor “Dollarisierung”

Beau warnt, dass eine zunehmende Nutzung dieser Token zu einer “Stablecoinisierung” und “Dollarisierung” des europäischen Zahlungssystems führen könne. Wörtlich erklärte er: “Diese negativen Folgen würden eintreten, wenn die Verbreitung von Stablecoins als Abwicklungsinstrumente zu einer Stablecoinisierung und Dollarisierung eines bedeutenden Teils unseres Zahlungssystems führt”.

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Vor diesem Hintergrund spricht sich die Banque de France für eine gezielte Verschärfung von MiCA aus. Konkret soll die Nutzung von Stablecoins im Zahlungsverkehr stärker eingeschränkt werden, insbesondere wenn diese nicht an den Euro gekoppelt sind. “Wir setzen uns für eine Stärkung von MiCA ein, insbesondere um die Nutzung von Stablecoins für alltägliche Zahlungen zu begrenzen – vor allem dann, wenn sie auf eine andere Währung als den Euro lauten”, so Beau.

Frankreich verschärft Krypto-Regulierung

Frankreich verschärft zeitgleich auch auf nationaler Ebene die Kontrolle über Krypto-Vermögen. Die Nationalversammlung verabschiedete am 7. April im Rahmen eines Anti-Betrugsgesetzes eine Regelung, die eine jährliche Meldepflicht für selbstverwahrte Krypto-Wallets vorsieht. Diese greift, sobald der Gesamtwert der gehaltenen Assets 5.000 Euro überschreitet. Das Gesetz befindet sich derzeit noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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