- Experten fordern Verbesserungen im Krisenmanagement.
- Das Infektionsschutzgesetz ist nicht pandemietauglich.
- Die Enquete-Kommission erarbeitet Empfehlungen bis 2027.
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Das derzeitige Infektionsschutzgesetz sei nicht auf eine Pandemie, sondern eher auf punktuelle Ereignisse wie einen Masernausbruch in einer Schule ausgerichtet, erläuterte die Juristin. Es sei daher an der Zeit zu überlegen, in einem eigenen Gesetz klare Rechtsgrundlagen mit Standardmaßnahmen für eine epidemische Situation der allgemeinen Bevölkerung auszuformulieren.
Bundestag das "sensibelste Staatsorgan"
Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius von der Uni Münster sagte, der Bundestag sei "das sensibelste Staatsorgan" gewesen, das Entscheidungen und Belastungssituationen sichtbar gemacht habe. Regierungs- und auch Expertengremien seien zudem nicht repräsentativ zusammengesetzt. Der Kölner Rechtswissenschaftler Stephan Rixen sprach sich für "Pluralität der Wissensgewinnung" aus. Im Rückblick wäre es klüger gewesen, wenn etwa erziehungswissenschaftliche Aspekte stärker berücksichtigt worden wären.
Nächste Anhörung zu Long Covid
Die Enquete-Kommission, der 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige angehören, soll bis Mitte 2027 einen Bericht mit Empfehlungen für künftige Gesundheitskrisen erarbeiten. Die akute Pandemie mit zahlreichen Vorgaben zu Masken, Impfungen, Test und Schließungen hatte 2020 begonnen, die letzten bundesweiten Auflagen endeten zu Ostern 2023. Die Kommission plant am 10. November eine Anhörung zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen und Langzeitfolgen von Infektionen und Impfungen (Long Covid und Post-Vac)./sam/DP/nas
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