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EU-Staaten wollen Lieferkettengesetz deutlich abschwächen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten wollen die europäische Lieferkettenrichtlinie deutlich abschwächen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich dafür aus, dass nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden statt wie bislang 1.000 unter das Gesetz zum Schutz von Menschenrechten fallen sollen, teilten die EU-Staaten mit. Zudem soll die Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.

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Die EU-Flagge.
Quelle: - pixabay.com:

Polens Europaminister Adam Szlapka teilte mit, damit werde ein entscheidender Schritt für ein günstigeres Geschäftsumfeld geschaffen, "das unseren Unternehmen hilft, zu wachsen, innovativ zu sein und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen." Polen hat derzeit den halbjährlich wechselnden Vorsitz unter den EU-Staaten inne und bereitet in dieser Rolle unter anderem Treffen der Ministerinnen und Minister vor.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, wie die Bundesregierung zur Position der EU-Staaten steht, beantwortete das für das Gesetz zuständige Arbeitsministerium zunächst nicht. Das europäische Lieferkettengesetz wurde eigentlich bereits vergangenes Jahr beschlossen.

Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Nach Kritik von Unternehmen sollen Teile der Richtlinie vereinfacht werden, noch bevor sie angewendet werden.

Im Europaparlament laufen noch Gespräche, welche Position das Parlament bei der Reform der Lieferkettenrichtlinie vertreten will. Danach können die finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten beginnen. Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), sagt, die EU-Staaten machten sich "zum Erfüllungsgehilfen der Lobbyverbände".

Die EU-Staaten sprechen sich auch dafür aus, dass sich Unternehmen künftig nicht mehr grundsätzlich auf ihre Zulieferer konzentrieren müssen, sondern nur noch auf Bereiche, "in denen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind". Die Unternehmen sollen nicht mehr verpflichtet sein, eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen, sondern stattdessen allgemeinere Untersuchungen durchführen./mjm/DP/stw

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