- EU-Staaten haben schärfere Regeln für Stahlimporte beschlossen.
- Die zollfreie Einfuhrmenge wird auf 18,3 Millionen Tonnen begrenzt.
- Die neuen Regeln gelten ab 1. Juli.
- Energiekrise als Kurstreiber:
Diese 5 Aktien könnten durchstarten (hier klicken)
"Stahl ist für die industrielle Basis Europas, seinen ökologischen Wandel und seine Sicherheit unverzichtbar", teilte Zyperns Industrieminister Michael Damianos mit. Zypern hat derzeit den Vorsitz des Rats der EU-Staaten inne. Die Regeln gelten ab 1. Juli.
Wenig Stahl darf zollfrei eingeführt werden
Nach den neuen Vorgaben wird die zollfreie Einfuhrmenge auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr begrenzt. Das sind etwa 47 Prozent weniger als bisher. Mengen, die diese Grenze überschreiten, sollen mit einem Strafzoll von 50 Prozent belegt werden, doppelt so viel wie bisher.
Die EU ist nach Angaben des Rates der drittgrößte Stahlproduzent der Welt. Rund 300.000 Menschen seien direkt in diesem Industriebereich beschäftigt.
Stahlindustrie ist unter Druck
Dennoch sei der EU-Markt wegen der Importbeschränkungen anderer Staaten und der globalen Überkapazitäten zum Hauptabnehmer des weltweiten Stahlüberschusses geworden. Dies habe zu einer geringen Kapazitätsauslastung und hohen Produktionskosten in der EU geführt. Bis 2027 werde mit einem Anstieg der weltweiten Stahl-Überkapazitäten auf 721 Millionen Tonnen gerechnet - mehr als dem Fünffachen des jährlichen Verbrauchs der EU.
Die Neuregelung war zuvor mit Vertretern des Europäischen Parlaments ausgehandelt worden. Die Abgeordneten bestätigten den Kompromiss bereits formal./wea/DP/stk
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.