EU-Parlament bringt strengere Krypto-Regeln ins Spiel

BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 86
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Die wehende Flagge der EU.
- ©unsplash.com

Die europäische Krypto-Regulierung könnte schon bald deutlich ausgeweitet werden. Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) spricht sich dafür aus, die MiCA-Verordnung auf weitere Bereiche des Krypto-Marktes auszudehnen. Demnach solle die EU-Kommission prüfen, ob künftig auch DeFi-Anwendungen, Staking, Krypto-Kredite und Non-Fungible Token (NFTs) unter das Regelwerk fallen sollten.

Im nächsten Schritt stimmt das Europäische Parlament am 7. Juli über den Bericht des belgischen Europaabgeordneten Johan Van Overtveldt ab. Auch bei einer Annahme würde die Resolution zunächst keine unmittelbaren Änderungen an der MiCA-Verordnung nach sich ziehen, aber die politische Linie des Parlaments zur weiteren Krypto-Regulierung festlegen.

MiCA soll einheitlich angewendet werden

Neben einer möglichen Ausweitung des Regelwerks spricht sich der Ausschuss für eine konsequente und einheitliche Anwendung der MiCA-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten aus. Nationale Sonderregelungen sollten vermieden werden, es müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen für Krypto-Unternehmen in Europa gelten.

Zugleich wird sich dafür augesprochen, die Tokenisierung stärker zu fördern und eurogedeckte Stablecoins als Teil der europäischen Zahlungsinfrastruktur weiterzuentwickeln. Diese könnten zu schnelleren und günstigeren grenzüberschreitenden Zahlungen beitragen und zugleich die internationale Rolle des Euro stärken, heißt es.



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend