EU-Kommission: Etat für 2027 im Zeichen von Verteidigung

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 127
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
- pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will im kommenden Jahr mehr Geld aus dem EU-Gemeinschaftshaushalt in Aufrüstung stecken. Mehr als drei Milliarden Euro sollen nach Willen der Brüsseler Behörde im kommenden Jahr für den Bereich Sicherheit und Verteidigung bereitgestellt werden, wie aus ihrem Haushaltsvorschlag hervorgeht. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der Staatengemeinschaft im Fokus stehen: Fast 22 Milliarden Euro sollen demnach in die Bereiche Binnenmarkt, Innovation und Digitales fließen. Auch die Ukraine soll umfangreich unterstützt werden.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Insgesamt soll das Budget für 2027 der Kommission zufolge rund 200 Milliarden Euro umfassen und auch die EU-Prioritäten wie Asyl- und Migrationsmanagement, grüner und digitaler Wandel sowie Widerstandsfähigkeit unterstützen. Zahlenmäßig soll das mit Abstand meiste Geld in die Landwirtschaft (54 Milliarden Euro) und die Förderung strukturschwacher Regionen innerhalb der EU (44 Milliarden Euro) fließen.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen sich nun zu dem Etatvorschlag positionieren und sich auf einen Haushalt verständigen. Das diesjährige EU-Budget umfasst rund 190 Milliarden Euro.

Der Plan für 2027 ist der siebte und damit letzte im Rahmen des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027. Der Gemeinschaftsetat umfasst rund 1,1 Billionen Euro. Deutschland steuert als größter Nettozahler der Union fast ein Viertel der Mittel bei, profitiert aber gleichzeitig stark vom EU-Binnenmarkt. Derzeit wird in Brüssel über ein neues Mehrjahresbudget von 2028 bis 2034 gerungen./rdz/DP/stw



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend