Mann mit Wirtschaftszeitung (Symbolbild).pixabay.com Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien
EQS-News: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien
03.08.2026 / 00:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien
Wien, 3. August 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14.
Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur
Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz (ÜbG) an die Aktionäre der
Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf
Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0)
veröffentlicht (das "Angebot").
Das Angebot konnte vom 14. Mai 2026 bis einschließlich 29. Juli 2026, 17:00
Uhr MESZ angenommen werden. Das Angebot war unter anderem dadurch bedingt,
dass der RBI bis zum Ablauf der Annahmefrist Annahmeerklärungen zugehen, die
mehr als 55 Prozent aller angebotsgegenständlichen Addiko-Aktien umfassen
("Mindestannahmeschwelle").
Bis zum Ende der Annahmefrist wurden bei der Annahme- und Zahlstelle
insgesamt Annahmeerklärungen bezüglich 10.831.435 Addiko-Aktien eingereicht.
Dies entspricht 56,16 Prozent aller angebotsgegenständlichen Addiko-Aktien.
Die Mindestannahmeschwelle wurde daher überschritten.
Die RBI weist darauf hin, dass das Angebot weiterhin unter dem Vorbehalt des
Eintritts der in Punkt 4.1. der aktualisierten Angebotsunterlage genannten
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.