| EQS-News: Galaxy Germany Holding SE / Schlagwort(e): Vereinbarung Persistent und Nagarro unterzeichnen Business Combination Agreement, um mit der Persistent – Nagarro Gruppe ein global führendes Unternehmen für KI-gestütztes Digital Engineering zu formen 26.06.2026 / 23:36 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
26./27. Juni, 2026 München, Deutschland und Pune, Indien Pressemitteilung Die Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin“), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft von Persistent Systems („Persistent“), hat heute ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE („Nagarro“) (das „Übernahmeangebot“) zu einem Barangebotspreis in Höhe von EUR 81 je Aktie (der „Angebotspreis“) angekündigt. Das Übernahmeangebot folgt der Unterzeichnung eines Business Combination Agreements (BCA) zwischen der Bieterin, Persistent und Nagarro. Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären von Nagarro die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat die Bieterin bereits einen unwiderruflichen Aktienkaufvertrag mit der Lantano Beteiligungen GmbH („Lantano“), die die Investition des größten Gesellschafters von Nagarro verwaltet, unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass Lantano ihren gesamten Anteil von rund 21 %1 an Nagarro zum Angebotspreis von EUR 81 pro Aktie an die Bieterin veräußert. Der Aktienkaufvertrag wurde am heutigen Tag unterzeichnet und bedarf noch den üblichen regulatorischen Freigaben.Formularende Darüber hinaus haben Vorstandsmitglieder von Nagarro ihre Absicht bekundet, das Angebot anzunehmen und ihre Anteile anzudienen. Mit dem geplanten Zusammenschluss soll eine global aufgestellte, diversifizierte Gruppe für KI-gestütztes Digital Engineering und Unternehmensmodernisierung entstehen – mit starken Standbeinen in Nordamerika und Europa und einer nennenswerten Präsenz in weiteren Regionen. Die Persistent – Nagarro Gruppe wäre besser aufgestellt, um globalen Kunden integrierte KI-, Engineering-, ERP/CX-, Daten-, und Cloud-Lösungen über lokale und globale Delivery-Modelle hinweg anzubieten. Zitat von Dr. Anand Deshpande, Gründer, Vorsitzender und Managing Director, Persistent Systems „Bei Persistent sind wir seit jeher davon überzeugt, dass großartige Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut werden – nicht über Quartale. Sie entstehen durch talentierte Menschen, eine starke Engineering-Kultur, den Willen zur Innovation und dadurch, dass man das Vertrauen der Kunden jeden Tag neu verdient. Diese Grundsätze leiten uns seit 1990. Als wir Nagarro kennenlernten, war es nicht nur die Qualität des Unternehmens, die uns überzeugte – es war die Ähnlichkeit der Werte. Wir sahen dieselbe Leidenschaft für Engineering, denselben unternehmerischen Geist und dasselbe Engagement für den Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen. Diese gemeinsame Basis gibt uns die Zuversicht, dass wir gemeinsam etwas noch Stärkeres aufbauen können. KI verändert unsere Branche in einem beispiellosen Tempo. Erfolgreich werden die Unternehmen sein, die tiefe technische Kompetenz mit globaler Reichweite verbinden und dabei außergewöhnliche Talente gewinnen, fördern und begeistern. Gemeinsam werden Persistent und Nagarro noch besser aufgestellt sein, um unsere Kunden durch diese neue Ära zu begleiten, größere Chancen für unsere Teams zu schaffen und ein Unternehmen aufzubauen, das noch viele Jahre Bestand haben wird.“ FormularbeginnFormularendeZitat von Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director, Persistent Systems „KI, Engineering und globale Präsenz prägen die technologische Transformation von Unternehmen in den kommenden Jahren. Der Zusammenschluss von Persistent und Nagarro ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu einem weltweit führenden, engineering-getriebenen Technologiedienstleister. Nagarro ist die ideale strategische und kulturelle Ergänzung für Persistent. Wir haben gemeinsame Werte, komplementäre Stärken und den gemeinsamen Anspruch an Exzellenz für unsere Kunden. Wir stärken damit unsere europäische Marktposition, bauen unsere Präsenz in Nordamerika aus und sind noch besser aufgestellt, um unsere Kunden bei ihren KI- und digitalen Transformationsprozessen zu begleiten. Gemeinsam schaffen wir eines der führenden KI-gestützten, engineering-getriebenen Unternehmen für digitale Transformation, das größere Chancen für unsere Kunden, Mitarbeitenden und alle Stakeholder bietet.“ Zitat von Manas Human, Co-Gründer und Chief Executive Officer, Nagarro „Sowohl Nagarro als auch Persistent haben sich aus bescheidenen Anfängen zu starken Technologieunternehmen mit hochqualifizierten Mitarbeitenden und tiefen Kundenbeziehungen entwickelt. Mit der KI-Revolution treten wir nun in eine Ära ein, in der Unternehmen wie unsere belohnt werden, die bereits eine digitale, daten- und KI-getriebene DNA haben. Es ist ein Moment großer Möglichkeiten – aber er erfordert Größe und Stärke, um das Beste daraus zu machen. Mit den gemeinsamen Stärken von Persistent und Nagarro werden wir in der Lage sein, die komplexen Intelligence-Transformationsprogramme zu realisieren, die unsere Kunden zunehmend einfordern – in relevanter Größenordnung, sektorübergreifend und weltweit. Ich freue mich sehr, denn ich bin überzeugt, dass dieser Zusammenschluss der richtige Schritt nach vorne ist – für Kunden, Aktionäre und Mitarbeitenden beider Unternehmen.“ Zitat von Christian Bacherl, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Nagarro „Nagarro wurde über Jahrzehnte von außergewöhnlichen Menschen aufgebaut. In Persistent haben wir einen Partner mit denselben Werten und Überzeugungen sowie komplementären Stärken gefunden: ein Unternehmen mit echter KI- und Engineering-Kompetenz, der Reichweite, um Nagarros Ambitionen zu beschleunigen, und einer Unternehmenskultur, die Vertrauen schafft. Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie auf den aktuellen Aktienkurs und spiegelt den Wert von Nagarro angemessen wider. Der Aufsichtsrat unterstützt die Transaktion uneingeschränkt und wird nach Prüfung der Angebotsunterlage deren Annahme empfehlen.“ Ein Angebot mit klarem Mehrwert für alle Stakeholder Persistent und Nagarro teilen dieselbe Überzeugung: Wer das nächste Jahrzehnt im Digital Engineering anführen will, braucht Kompetenzen und eine globale Präsenz in einer völlig anderen Größenordnung. Dieser Zusammenschluss beschleunigt genau das: Was organisch Jahrzehnte gedauert hätte, gelingt hier in einem einzigen Schritt.
Persistent finanziert die Transaktion mit einer zugesagten Kreditfazilität von Barclays. Der Verschuldungsgrad wird nach Vollzug der Transaktion voraussichtlich im konservativen Rahmen bleiben und sich binnen zwei Jahren deutlich reduzieren. Eine Transaktion mit klarer strategischer Logik Persistent, das weltweit am schnellsten wachsende IT-Services-Unternehmen in 2026, steht für tiefe technologische Expertise und ergebnisorientierte Delivery. Mit mehr als 27.500 Mitarbeitenden in 21 Ländern und 24 aufeinanderfolgenden Quartalen an sequenziellem Umsatzwachstum demonstriert Persistent konsequente Umsetzungsstärke und die tiefen, über Jahre gewachsenen Kundenbeziehungen. Der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr betrug rund USD 1,7 Mrd. und entspricht einem Wachstum von 17,4 % gegenüber dem Vorjahr. Zudem wird Persistent regelmäßig für seine erstklassige Corporate Governance ausgezeichnet und erfüllt die höchsten internationalen Standards in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht. Nagarro erzielte im Kalenderjahr 2025 einen Umsatz von rund EUR 1 Mrd. und verfügt über tiefe KI- und Digital Engineering-Expertise über diverse Sektoren hinweg. Zudem verfügt Nagarro über starke Kundenbeziehungen in Europa, darunter vier der fünf größten europäischen Automobilhersteller. Nagarros Umsetzungsstärke bei komplexen digitalen, ERP- und CX-Projekten sowie seine in 40 Ländern gewachsene Engineering-Kultur sind das Ergebnis jahrzehntelanger Präsenz und Qualität. Die komplementären Stärken im Überblick: Der Zusammenschluss würde Folgendes schaffen:
Angebotsbedingungen und nächste Schritte Das Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien, einschließlich der im Rahmen des bindenden Aktienkaufvertrags mit Lantano erworbenen Anteile sowie der bekundeten Absicht von Mitgliedern des Vorstands von Nagarro, ihre Anteile anzudienen. Die Veröffentlichung des Übernahmeangebots erfolgt nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin. Der Vollzug wird für das Q4 2026 / Q1 2027 (Kalenderjahr) angestrebt, vorbehaltlich behördlicher Freigaben und sonstiger üblicher Bedingungen. Persistent beabsichtigt nicht, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vollzug der Transaktion einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen. Das Übernahmeangebot ist Teil einer Taking-Private-Strategie. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Persistent, im Einvernehmen mit dem Vorstand von Nagarro, zum frühestmöglichen und rechtlich zulässigen Zeitpunkt ein Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse herbeizuführen. Nach Erstellung der Angebotsunterlage wird diese der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung vorgelegt. Nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin wird die Angebotsunterlage veröffentlicht und unter www.galaxy-offer.com zugänglich gemacht. Barclays fungiert als alleiniger Finanzberater von Persistent. Hengeler Mueller und Khaitan sind im Zusammenhang mit der Transaktion als Rechtsberater von Persistent tätig. J.P. Morgan fungiert als alleiniger Finanzberater, Freshfields als Rechtsberater von Nagarro.
Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre. Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die u. a. zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und Nagarro beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass Nagarro nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. 26.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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