CHAPPAQUA (dpa-AFX) - Nach der Befragung des früheren US-Präsidenten Bill Clinton zum Fall Epstein vor dem Kongress hat der zuständige Ausschussvorsitzende die Vorladung weiterer Personen in Aussicht gestellt. Der republikanische Vorsitzende des Kontrollausschusses, James Comer, verwies am Freitagabend (Ortszeit) zudem auf viele noch offene Fragen dazu, wie der Sexualstraftäter Jeffrey Epstein so viel Reichtum angehäuft habe. Demokraten sahen in der Befragung eines Ex-Präsidenten indes einen Präzedenzfall und forderten, dass auch US-Präsident Donald Trump unter Eid vor dem Ausschuss zu Epstein aussagen müsse.
Am Donnerstag hatte bereits die frühere Außenministerin Hillary Clinton viele Stunden vor Ausschussmitgliedern ausgesagt - bei ihrem Mann dauerte es ähnlich lang. Anders als seine Frau trat Bill Clinton danach allerdings nicht vor die Presse.
Der Ausschussvorsitzende Comer wiederum äußerte sich im Anschluss vor Journalisten - und bezeichnete die Befragung Bill Clintons als "sehr produktiv". Clinton habe versucht, jede Frage zu beantworten. Er sei sich sicher, dass viele Menschen in den USA weitere Fragen zu einigen der gegebenen Antworten haben würden, sobald das Video und Transkripte veröffentlicht würden, sagte er.
Die nicht öffentliche Anhörung fand in Chappaqua im US-Bundesstaat New York statt, wo die Clintons leben. Die Republikaner kündigten an, Videoaufzeichnungen der Anhörungen "so schnell wie möglich" zu veröffentlichen.
In einem später auf X veröffentlichten Video sagte Clinton, er hoffe, dass die Veröffentlichung seiner Aussage, "alle dazu motivieren wird, vor den Kongress zu treten und zu sagen, was sie wissen". Zudem solle das Justizministerium alle Epstein-Akten veröffentlichen. "Die Überlebenden verdienen das."/fsp/DP/mis
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.