Anlass war die Festlegung eines Katalogs sogenannter kritischer Funktionen, für die die neuen Regeln gelten. Zu diesen Funktionen zählten zentrale Aspekte der Steuerung von Energienetzen und Energieanlagen, erklärte ein Behördensprecher. Als Beispiele nannte er Systeme zur Anlagensteuerung oder für die Umsetzung von Maßnahmen im Engpassmanagement.
Vor einem erstmaligen Einsatz von kritischen Komponenten werde fortan geprüft, ob dieser zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen oder die Verfügbarkeit der kritischen Infrastrukturen bei den Betreibern gefährden könne. "Auch bei bereits verbauten und im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten wird durch die Festlegung die Untersagung des weiteren Einsatzes möglich, insbesondere wenn der Hersteller der kritischen Komponente nicht vertrauenswürdig ist."
Mit der Festlegung schließe Deutschland eine Sicherheitslücke, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. Es werde damit die Grundlage für präventive Handlungsmöglichkeiten geschaffen./tob/DP/jha
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