Eli Lilly meldet positive Phase-III-Ergebnisse für Retatrutid und plant US-Zulassungsantrag 2027

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 191
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Das Eli Lilly and Company Hauptquartier in Indianapolis, USA. (16. April 2016)
- ©iStock

Eli Lilly plant nach positiven Phase-3-Daten für den Wirkstoff Retatrutid die US-Zulassung bis 2027 zur Behandlung von Adipositas.

Der US-Pharmakonzern Eli Lilly plant für das erste Quartal 2027 den Zulassungsantrag für den neuen Wirkstoff Retatrutid bei der FDA. Positive Phase-3-Daten belegen eine starke Wirksamkeit bei der Gewichtsreduktion (bis zu 22,6 %) sowie Verbesserungen bei Typ-2-Diabetes und kardiovaskulären Risikofaktoren. Neben Adipositas soll das Medikament perspektivisch auch gegen obstruktive Schlafapnoe und Schmerzen bei Kniearthrose eingesetzt werden, um die Marktposition weiter auszubauen.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Eli Lilly and Aktie 1.049,8 € -0,23%
Novo-Nordisk Aktie 43,30 € +0,97%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6HYU1 , DE000NB6ZQJ2 , DE000NB61604 , DE000NB5BBS8 , DE000NB5EUS2 , DE000NB5EUQ6 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend