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Hamilton hatte die Plattform gemeinsam mit Thomas Pavey betrieben, über die zwischen 2018 und 2020 illegale Waren im großen Stil verkauft wurden. Nach Angaben des US-Justizministeriums wickelte Empire Market mehr als vier Millionen Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von über 430 Millionen US-Dollar ab. Allein der Verkauf von Drogen brachte nahezu 375 Millionen US-Dollar ein, wobei auch mindestens 13 Kilogramm Fentanyl über den Marktplatz gehandelt wurden.
Für sämtliche Zahlungen auf Empire Market mussten die Nutzer Kryptowährungen verwenden, um ihre Identität möglichst geheim zu halten. Die Betreiber empfahlen zusätzlich Mixer, bei denen Transaktionen verschiedener Nutzer vermischt werden, um die Herkunft der Gelder schwerer nachvollziehbar zu machen. Käufer konnten auf der Plattform sogar bewerten, wie gut Verkäufer ihre illegalen Waren beim Versand versteckten.
Auch Hamiltons Geschäftspartner Thomas Pavey muss erhebliche Vermögenswerte abgeben. Der 41-Jährige hatte bereits zuvor zugestimmt, rund 1.584 Bitcoin sowie Goldbarren und mehrere Immobilien an die Behörden zu übergeben. Seine Urteilsverkündung ist noch für Oktober vorgesehen. Insgesamt belaufen sich die eingezogenen beziehungsweise zur Einziehung vorgesehenen Bitcoin-Bestände der beiden Männer damit auf 2.814 BTC.
Interessant ist nun die Frage, was mit den beschlagnahmten Kryptowährungen geschieht. US-Präsident Donald Trump hatte im März 2025 per Dekret die Einrichtung einer strategischen Bitcoin-Reserve angeordnet. Einmal in dieser Reserve verwahrte Bitcoin dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden. Allerdings sieht die Anordnung Ausnahmen vor, etwa wenn Vermögenswerte an identifizierbare Opfer von Straftaten zurückgegeben werden müssen.
Ob die Bitcoin aus dem Empire Market-Verfahren tatsächlich in der staatlichen Reserve landen, haben die amerikanischen Behörden bislang nicht bestätigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Mindesthaltedauer von 20 Jahren vor. Sollten die beschlagnahmten Coins dauerhaft in die Reserve übergehen, würden sie dem frei handelbaren Angebot entzogen bleiben und könnten nicht durch staatliche Verkäufe auf den Markt gelangen.
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