Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 55

Dank Tokenisierung: Hier kannst du jetzt in Startups investieren

Tokenize.it treibt die Tokenisierung von Startup-Beteiligungen voran und hat nun einen eigenen Sekundärmarkt gestartet. Alle Infos.
  • Tokenize.it hat am Montag den Start eines eigenen Sekundärmarkts für die Tokenisierung von Startup-Beteiligungen bekannt gegeben. Das geht aus einer Presseerklärung hervor, die BTC-ECHO vorliegt.
  • Über den neuen Handelsplatz können Investoren tokenisierte virtuelle Anteile an Startups direkt untereinander handeln.
  • Die Tokenisierung erfolgt in Form speziell ausgestalteter Genussrechte, die als Token auf der Blockchain abgebildet sind und damit eine digitale Handelbarkeit der Beteiligungen ermöglichen.
  • Welche Startups konkret gehandelt werden können, entscheiden die Unternehmen selbst, heißt es.
  • “Der Sekundärmarkt sendet ein klares Signal an die deutsche Startup- und Investoren-Szene: Nach dem Fundraising ist jetzt auch der Handel mit Startup-Beteiligungen endlich jederzeit und komplett digital möglich”, sagt Tokenize.it-CEO Christoph Jentzsch.
  • Tokenisierung gilt im Finanzsektor als eines der heißesten Themen. Unternehmen wie BlackRock oder Visa zählen zu den Unterstützern. Eine Kryptowährung, die von dieser Entwicklung besonders profitieren könnte, ist Ethereum. Warum, lest ihr hier: Ethereum profitiert von Tokenisierung – 20.000 US-Dollar möglich?
Empfohlenes Video
“Der Sekundärmarkt sendet ein klares Signal an die deutsche Startup- und Investoren-Szene: Nach dem Fundraising ist jetzt auch der Handel mit Startup-Beteiligungen endlich jederzeit und komplett digital möglich”, sagt Tokenize.it-CEO Christoph Jentzsch.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend